Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der PUR Hurden AG (nachfolgend „PUR“) über die Beherbergung, gastronomische Dienstleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen (Events) abgeschlossen werden. Mit der Buchung und Nutzung der angebotenen Leistungen erkennt der Gast bzw. Kunde diese AGB an. Das PUR behält sich jederzeit Änderungen an den AGB vor und publiziert die jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite www.purhurden.ch.
2.1. Reservationsanfragen werden schriftlich durch das PUR bestätigt, daraufhin kommt der Vertrag zustande.
2.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle wesentlichen Daten zur Buchung (z.B. Anzahl der Personen, gewünschte Zimmerkategorie, Art der Veranstaltung) korrekt anzugeben.
3.1. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eventuelle zusätzliche Leistungen (z.B. Nutzung von Konferenzräumen, gastronomische Zusatzleistungen) werden gesondert berechnet.
3.2. Der Gesamtpreis ist spätestens bei Abreise bzw. nach Durchführung der Veranstaltung zu begleichen. Vorauszahlungen werden bei verschiedenen Dienstleistungen separat geregelt und sind Bestandteil von den Reservierungsbedingungen.
3.3. Preis- und Angebotsänderungen durch das PUR bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.4. Der Gast als Haupveranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen seiner Teilnehmer.
3.5. Bei Zahlungsverzug ist das PUR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
3.6. Das PUR Hurden ist berechtigt, 120 Tage vor Eventbeginn 50% der Mindestkonsumation in Rechnung zu stellen.
4.1. Stornierungen von Hotelzimmer-Reservierungen müssen dem Hotel so früh wie möglich und schriftlich mitgeteilt werden. Die folgenden Stornierungsrichtlinien gelten sowohl für die Stornierung von Buchungen als auch bei unangekündigtem Nichterscheinen (No-Show) sowie bei vorzeitiger Abreise.
4.2. Einzelzimmerbuchungen (bis zu 4 Zimmer) müssen spätestens bis 15:00 Uhr (Ortszeit) und 24 Stunden vor Anreise storniert werden. Bei einer späteren Stornierung wird der Preis für eine Nacht berechnet. Bei Langzeitbuchungen (mehr als 7 Nächte) beträgt die Stornierungsfrist sieben Tage. Stornierungsgebühren werden in der Reservierungsbestätigung schriftlich festgehalten. Im Falle eines Nichterscheinens (No-Show) oder einer vorzeitigen Abreise behält sich das Hotel vor, den Preis für die nicht genutzten Nächte vollständig in Rechnung zu stellen.
4.3. Bei der Stornierung einer Gruppenbuchung (ab 5 Zimmern) werden dem Veranstalter die folgenden Stornierungskosten in Rechnung gestellt (die Berechnungsgrundlage ist die höchste Anzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage gemäß Reservierungsbestätigung; nachträgliche Reduzierungen der Zimmeranzahl werden nicht berücksichtigt):
5 – 10 Zimmer:
– Bis 31 Tage vor Anreise: keine Stornokosten
– 30 – 21 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der stornierten Nächte gemäss Reservierungsbestätigung
– 20 – 10 Tage vor Anreise: 80 % der Gesamtsumme der stornierten Nächte gemäss Reservierungsbestätigung
– Ab dem 9. Tag vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der stornierten Nächte gemäss Reservierungsbestätigung
11 – 21 Zimmer:
– Bis 60 Tage vor Anreise: keine Stornokosten
– 59 – 31 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme der stornierten Nächte gemäss Reservierungsbestätigung
– 30 – 10 Tage vor Anreise: 80 % der Gesamtsumme der stornierten Nächte gemäss Reservierungsbestätigung
– Ab dem 9. Tag vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme der stornierten Nächte gemäss Reservierungsbestätigung
4.4. Für die Stornierung von Veranstaltungsbuchungen gelten folgende Bedingungen: Bei Vertragsabschluss von Events im Haus am See, Catina 1829 und in der Rössli Lounge wird die Raummiete in Rechnung gestellt und ist im Falle einer Absage durch den Veranstalter nicht erstattungsfähig. Die Reservierung ist verbindlich, sobald die Zahlung der Raummiete erfolgt ist.
4.5. Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem PUR möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.
4.6. Absagen einer Reservierung von Klein-Events (bis 39 Personen) müssen dem PUR möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Für Klein-Events gilt: Absagen bis 30 Tagen vor der Veranstaltung sind kostenfrei. Raummieten werden nicht mehr zurückerstattet. Absagen ab 29 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 30% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte. Absagen ab 14 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 50% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte. Absagen ab 7 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 70% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte. Absagen ab 2 Tagen vor der Veranstaltung: Zahlung von 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte.
4.7. Absagen einer Reservierung von Gross-Events (ab 40 Personen) müssen dem PUR möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Für Gross-Events gilt: Absagen bis 181 Tagen vor der Veranstaltung sind kostenfrei. Raummieten werden nicht mehr zurückerstattet. Absagen ab 180 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 30% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte. Absagen ab 120 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 50% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte. Absagen ab 60 Tage vor der Veranstaltung: Zahlung von 70% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte. Absagen ab 14 Tagen vor der Veranstaltung: Zahlung von 100% des entgangenen Umsatzes gemäss Offerte.
4.8. Die genaue Teilnehmerzahl sowie die Detailplanung, Allergien, Uhrzeiten, Ablauf etc. müssen dem PUR bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden.
4.9. In der Raummiete sind folgende Leistungen inklusive: Bereitstellung des Veranstaltungsraumes gemäss der abgesprochenen Anzahl Personen inklusive Endreinigung. Professioneller Service und persönliche Ansprechperson am Veranstaltungstag. Besichtigung der Location und drei persönliche Beratungstermine. Erstellung der gastronomischen Planung der Veranstaltung (weitere Beratungstermine und Hochzeitsplanung werden zusätzlich verrechnet). Hauseigenes Grossinventar wie Stühle, Tische, Stehtische, Aperobar. Hauseigenes Kleininventar wie Teller, Besteck, Gläser, Tischdecken und Servietten. Für eine Party-Bar wird eine Barsetup-Pauschale von CHF 185,- verrechnet (Mindestkonsumation CHF 550,-).
5.1. Einhaltung von Regeln des PUR Hurden / Anbringen von Dekorationsmaterial: Regeln des PUR Hurden, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., sind einzuhalten. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des PUR Hurden. Der Kunde haftet für jeglichen dem PUR Hurden daraus entstehenden Schaden. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das von ihm eingebrachte Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Bestimmungen und sämtlichen anderen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nicht erlaubt sind Konfetti, Glitzer und ähnliches Streumaterial im Innen- und Aussenbereich. Wunderkerzen im Innen- und Aussenbereich nur in Absprache mit dem PUR Hurden. Luftballons gefüllt mit Helium brauchen ab einer Menge von 300 Stück eine Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Himmelslaternen in jeglicher Art sind generell in der Schweiz verboten. Geräuschloses Klein-Feuerwerk ist vor Ort unter fachgerechter Aufsicht erlaubt und mit dem PUR Hurden abzusprechen. PUR Hurden haftet hierfür nicht für Sach- und Personenschäden. Grossfeuerwerk auf dem Hurdner Areal ist verboten. Feuerwerk auf dem See ist bei der Gemeinde Freienbach bezüglich Abstand zum Naturschutzgebiet abzuklären.
5.2. Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen in Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
6.1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11 Uhr zu räumen. Bei einer verspäteten Räumung des Zimmers behält sich das Hotel das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.
7.1. Tischreservierungen im Restaurant können persönlich, telefonisch oder online erfolgen. Das PUR behält sich vor, Reservierungen zu stornieren, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit erscheint.
7.2. Sollte ein vereinbartes Menü oder Buffet für eine Veranstaltung kurzfristig geändert werden müssen, informiert das PUR den Kunden rechtzeitig und bietet, sofern möglich, eine gleichwertige Alternative an.
7.3. Tischreservierung: Das PUR Hurden ist berechtigt, No-show Tischreservierungen mit einem Betrag von CHF 50,- pro Person zu verrechnen.
8.1. Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und dafür, dass geltende Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Lautstärke, Brandschutz und Sicherheitsauflagen, eingehalten werden.
8.2. Mitgebrachte Dekorationsmaterialien oder Gegenstände müssen den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen und vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.
8.3. Das PUR behält sich das Recht vor, Veranstaltungen entschädigungslos abzusagen oder zu unterbrechen, wenn wesentliche Sicherheits- oder Betriebsstörungen auftreten, die dem Hotel nicht zuzurechnen sind, ohne dafür haftbar gemacht zu werden.
9.1. Das PUR Hurden haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das PUR nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
9.2. Der Kunde haftet für alle durch ihn, seine Gäste oder Teilnehmer der Veranstaltung verursachten Schäden am Eigentum des Hotels. Versicherung von mitgebrachten Gegenständen der Kunden und externen Mitarbeitern, sowie eigenes Material ist vom Veranstalter zu organisieren. Bei externer Dienstleistung an unsere Kunden übernimmt das PUR Hurden keinerlei Haftung.
9.3. Das PUR Hurden lehnt jegliche Haftung von Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen ab, die vom Kunden, seinen Mitarbeitenden, seinen Beauftragten oder seinen Gästen auf das Gelände des PUR Hurden gebracht und/oder verwendet werden.
9.4. Der Kunde haftet für alle seine Gäste und Kinder müssen jederzeit beaufsichtigt werden.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Hotels auf www.purhurden.ch.
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Gast/Kunden sind unwirksam.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Gemeinde Freienbach.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Stand: August 2025
Ob gemütlich, elegant oder festlich – unsere verschiedenen Event-Locations bieten den passenden Rahmen für Gruppen von 10 bis 120 Personen. Freu dich auf kulinarischen Genuss und stimmungsvolles Ambiente.